NPD Oberweser - Die soziale Heimatpartei

09.11.2011

Lesezeit: etwa 1 Minute

Die NPD kann ihren Bundesparteitag in Neuruppin durchführen!

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Berlin - Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in erster Instanz die Stadt Neuruppin verpflichtet, der NPD das Kulturhaus Stadtgarten in der Fontanestadt Neuruppin für den Bundesparteitag am 12. und 13. November 2011 zur Verfügung zu stellen. Wir sind guter Dinge, uns auch in einer eventuell möglichen zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg durchzusetzen, heißt es von der NPD-Rechtsabteilung. Der Parteivorsitzende nannte die Umstände, unter denen die Halle gefunden und letztlich eingeklagt werden mußte, für einen Rechtsstaat unwürdig. Die Schriftsätze der Stadt würden an die Faschingsausgabe einer Boulevard-Zeitung erinnern. So gab die Stadt an, daß die zuständige Mitarbeiterin eine MAE-Kraft sei, die sich nicht auskenne. Schließlich wurde die Behauptung aufgestellt, sie sei krank gewesen und hätte vergessen, einen Termin einzutragen. Anschließend mußte das Wetter herhalten. Ein Blitzschlag hätte die elektronische Anlage eines anderen Veranstaltungsgebäudes der Stadt zerstört. Als nächste Begründung bräuchte man plötzlich die Stühle und Tische für eine andere Veranstaltung. Voigt wörtlich: „Die Gemeinden haben die Verpflichtung, Gesetze zu achten, anzuwenden und umzusetzen. Der antifaschistische Kampf zur Verhinderung eines Parteitages einer zugelassenen Partei gehört sicher nicht zu den Aufgaben der Verwaltung. Es ist gut, daß es immer noch Gerichte in diesem Land gibt, die das Gesetz durchsetzen und Recht sprechen!“ Berlin, den 09.11.2011 Klaus Beier NPD-Pressestelle

 

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