09.11.2011
Berlin - Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe ist die Fünf-Prozent-Hürde verfassungswidrig. Die bisherige Regelung verletzt die Chancengleichheit der Parteien sowie den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Dadurch, daß Parteien, die weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, keine EU-Abgeordneten entsenden durften, seien bei der Europawahl 2009 etwa 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen, so die Argumentation des Klageführers Staatsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim. Daß die Arbeit des Parlaments durch den Einzug weiterer Kleinparteien unverhältnismäßig erschwert werde, sei nicht zu erkennen. Die Wahl zum EU-Parlament im Jahre 2009 erklärten die Richter allerdings für gültig. Sie müsse nicht wiederholt werden, betonte der Zweite Senat. Der NPD-Parteivorsitzende gratuliert dem bekannten Staatsrechtler und Kritiker der BRD-Demokratie zu diesem Erfolg. Udo Voigt dazu heute in Berlin: „Professor von Arnims Veröffentlichungen geißeln schon lange das Versagen von Politik und Demokratie in der BRD. Unermüdlich legt der Hochschullehrer die Finger in die offenen Wunden des politischen Systems der BRD und deckt die Entartungsformen der Demokratie, der „Bonzokratie“ und die sich der Kontrolle und dem Einfluß des Bürgers mittlerweile nahezu vollständig entziehenden Entscheidungsmechanismen auf. Aber Professor von Arnim lehrt nicht nur oder kritisiert vom Schreibtisch, sondern handelt aktiv. Gäbe es mehr Männer mit Zivilcourage wie ihn, wäre es um die Demokratie in unserem Lande besser bestellt! Die NPD wird bei der nächsten Europawahl 2014 ins Europaparlament einziehen. Der Kampagne „Raus aus dem Euro“ (www.nein-zum-euro.de) kommt somit jetzt eine viel größere Bedeutung zu!“ Berlin, den 09.11.2011 Klaus Beier NPD-Pressestelle NPD-Parteizentrale Seelenbinderstraße 42 12555 Berlin Tel. 030- 650 110 Fax 030- 650 111 40 presse@npd.de